Drei rechtliche Anforderungen, die jeder gewerbliche Abfüller kennen sollte — und was sie für den Maschinenkauf bedeuten

Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätssiegel

Wer eine Abfüllmaschine für den gewerblichen Lebensmitteleinsatz kauft, stößt unweigerlich auf das CE-Kennzeichen. Es wirkt wie ein Qualitätsmerkmal — und wird von vielen Käufern auch so interpretiert. Die rechtliche Realität ist eine andere. CE steht für Conformité Européenne und ist keine unabhängig geprüfte Zertifizierung. Es handelt sich um eine Selbstdeklaration des Herstellers: Er erklärt, dass sein Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht — ohne dass eine externe Prüfstelle das vorab bestätigt. Das System basiert auf Eigenverantwortung des Herstellers und Marktüberwachung im Nachhinein. Für Maschinen gilt derzeit die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG — ab dem 20. Januar 2027 wird sie durch die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. CE allein sagt noch nichts darüber aus, ob die Maschine für den Lebensmittelkontakt geeignet ist.

Was für Lebensmittelkontakt zusätzlich gilt

Für Teile, die bei der Abfüllung mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gelten zwei weitere EU-Verordnungen: EU-Verordnung 1935/2004 ist die Rahmenverordnung für Materialien und Gegenstände im Lebensmittelkontakt. Sie legt die Grundanforderungen fest: Materialien dürfen keine Stoffe auf Lebensmittel übertragen, die die menschliche Gesundheit gefährden oder die Zusammensetzung des Lebensmittels unakzeptabel verändern. EU-Verordnung 10/2011 regelt spezifisch Kunststoffe im Lebensmittelkontakt — also Schläuche, Dichtungen, Pumpengehäuse. Sie definiert, welche Kunststoffe und Additive zulässig sind und unter welchen Bedingungen. Ein Gerät kann ein CE-Zeichen tragen, ohne dass diese lebensmittelspezifischen Verordnungen erfüllt sind. CE und Lebensmittelkonformität sind zwei verschiedene Dinge.

Das Problem mit OEM-Geräten aus China

Ein großer Teil der günstigen Abfüllgeräte im Bereich unter 3.000 €, die in Deutschland unter verschiedenen Markennamen verkauft werden, stammt aus chinesischer OEM-Fertigung. Verschiedene Händler kaufen baugleiche Grundgeräte und vertreiben sie weiter — was erklärt, warum diese Geräte unter verschiedenen Labels optisch identisch aussehen. Das führt zu einem konkreten rechtlichen Problem: Die technische Dokumentation, die ein EU-Hersteller für die CE-Konformität erstellen und bereithalten muss, existiert beim tatsächlichen Hersteller in China oft nicht in der für EU-Behörden erforderlichen Form. Der europäische Händler, der das Gerät weiterverkauft, ist in vielen Fällen nicht der Inverkehrbringer im rechtlichen Sinne — und trägt damit auch nicht die entsprechende Herstellerhaftung. Materialzertifikate nach EU 10/2011 — also der Nachweis, dass Schläuche, Dichtungen und Pumpenteile tatsächlich lebensmittelkonform sind — fehlen häufig ganz oder sind auf Nachfrage nicht erhältlich.

Was das für Ihren Betrieb konkret bedeutet

Wer in Deutschland gewerblich Lebensmittel verarbeitet und abfüllt, unterliegt der HACCP-Pflicht nach EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 — mit Ausnahme der reinen Primärproduktion. Das Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept verlangt unter anderem den dokumentierten Nachweis, dass eingesetzte Maschinen und Materialien lebensmittelsicher sind. Parallel dazu können Marktüberwachungsbehörden jederzeit CE-Konformitätserklärung und technische Dokumentation anfordern — und Lebensmittelbehörden den Nachweis der Materialkonformität nach EU 10/2011. Wer diese Unterlagen nicht vorlegen kann, riskiert Betriebsunterbrechung, Bußgelder oder im Schadensfall ernsthafte Haftungsfragen.

Die richtigen Fragen vor dem Kauf

Bevor Sie eine Abfüllmaschine für den Lebensmitteleinsatz kaufen, lohnt es sich, diese Fragen konkret zu stellen — und schriftliche Antworten zu verlangen: Wer ist der rechtliche Hersteller im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG? Liegt eine vollständige technische Dokumentation auf Deutsch vor? Sind alle produktberührenden Teile nach EU 10/2011 und 1935/2004 zertifiziert — und können Sie die Materialzertifikate einsehen? Ist der Ansprechpartner für Rückfragen und Behördenkontakte in Deutschland erreichbar? Wenn ein Anbieter auf diese Fragen keine klaren schriftlichen Antworten liefern kann, ist das ein deutliches Signal.

Was einen EU-Hersteller rechtlich unterscheidet

Ein Hersteller, der seine Maschinen in der EU entwickelt und fertigt, unterliegt direkt den EU-Rechtsvorschriften und haftet für die Konformität seiner Produkte. Die technische Dokumentation muss bereitgehalten und bei Behördenanfragen vorgelegt werden können. Die Fillogy® wird in Dresden entwickelt und gefertigt — stets unter Einhaltung der geltenden Vorschriften. Für alle Fillogy® Abfüllmaschinen kann die Konformität mit der EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG, Anhang II A) nachgewiesen werden. Das CE-Kennzeichen findet sich auf dem Typenschild der Maschinen. Der Betrieb wird zudem regelmäßig von den Lebensmittelüberwachungsbehörden geprüft. Materialzertifikate nach EU 10/2011 und 1935/2004 können auf Anfrage bereitgestellt werden.

Was Qualität bei einer Abfüllmaschine wirklich bedeutet, lesen Sie hier.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Fillogy® Abfüllmaschinen im Überblick

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